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Sie führen eine Kampagne mit Zielgruppe in Schweiz durch? Diese Seite zeigt die genauen Regeln der lokalen Aufsichtsbehörde — die empfohlene Formulierung, ihre Platzierung, akzeptable Alternativen und ausdrücklich abgelehnte Varianten.
Verwenden Sie den Generator unten, um Plattform und Kooperationsart auszuwählen. Die Ausgabe ist die Kennzeichnung, die wörtlich am Anfang der Caption stehen soll. Klicken Sie auf ein Element, um es zu kopieren.
Plattform
Art der Zusammenarbeit
Vorgeschriebene Kennzeichnung
Werbung / Publicité / Pubblicità
Ebenfalls akzeptabel
✗ NICHT akzeptabel
Platzierung
⚠ Sanktionen bei Verstoß
Beschwerden werden von der SLK behandelt. Die Entscheidungen sind öffentlich und können bei wiederholtem Verstoss zur öffentlichen Bekanntgabe der Marke führen.
SLK — Schweizerische Lauterkeitskommission · 2021
Switzerland's Lauterkeitskommission Principle 3.12 governs influencer commercial communication. Disclosures must be in the language of the target audience (German, French, Italian, or Romansh), placed prominently, and clearly identifiable as advertising.
Nein — die örtliche Aufsichtsbehörde (SLK — Schweizerische Lauterkeitskommission) lehnt ausschließlich englische Hashtags ausdrücklich ab. Die Kennzeichnung muss in der Landessprache erfolgen.
Grundsatz Nr. 3.12 (Influencer Marketing) (2021), durchgesetzt von SLK — Schweizerische Lauterkeitskommission.
Ja. Empfohlene Formulierung: Werbung / Publicité / Pubblicità.