Compliance-Check für das französische Loi Influenceurs
Das französische Influencer-Gesetz (Loi 2023-451, geändert durch Ordonnance n° 2024-978 vom 6. November 2024) legt zwingende Regeln für jede kommerzielle Influencer-Partnerschaft fest, die sich an ein französisches Publikum richtet. Ab 1. Januar 2026 (Décret n° 2025-1137) ist ein schriftlicher Vertrag für jede Kooperation über 1.000 € netto (HT) Pflicht — mit strikten obligatorischen Klauseln, französischsprachiger Werbe-Kennzeichnung, Verboten nach Art. 4 und Minderjährigenschutz. Strafen bis zu 300.000 € + bis zu 2 Jahre Haft (bis zu 7 Jahre bei erschwerten Umständen).
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um eine auf Frankreich ausgerichtete Influencer-Kampagne gegen die Loi Influenceurs (2023-451; Vertragspflicht ab 1.1.2026) zu prüfen.
Kontext
Kampagnenwert über 1.000 € (Honorar + Sachleistungen)?
Ist der Creator unter 16?
Ist die Marke außerhalb der EU niedergelassen?
Beantworten Sie jeden Prüfpunkt
Written contract in place
Is there a written, signed contract between the brand (or its agent) and the influencer for this campaign?
Threshold check (€1,000 HT)
Does the total annual value of this partnership (cash + in-kind, excluding tax) exceed €1,000?
Full identity of all parties
Does the contract include the brand and influencer's legal name, postal address, email, and country of fiscal residence?
Remuneration clause
Does the contract specify the influencer's monetary remuneration in euros (or the precise method of determination)?
Value of in-kind benefits
If gifts or free services are part of the deal, are their euro values listed in the contract with conditions and timing of delivery?
Intellectual-property rights
Does the contract spell out the brand's rights over the created content — duration, territory, usage scope (organic / paid / OOH), exclusivity?
French-law applicability
When the campaign targets an audience in France, does the contract state that French law governs the agreement?
No banned/restricted-category promotion (Loi Influenceurs Art. 4)
Does the campaign avoid promoting categories absolutely prohibited under Article 4, and comply with the conditional rules for restricted categories?
French-language disclosure
Will the influencer use a French-language disclosure ("Publicité", "Collaboration commerciale", or "Partenariat rémunéré") on every paid post?
Disclosure placement
Will the disclosure be visible from the start of the post (before "Read more"), in the same language as the audience, and equally legible to the rest of the caption?
Image-manipulation labelling
If the content uses filters, retouching, or AI-generated imagery, will it be labelled "Images retouchées" or "Images virtuelles" per the law?
⚠ Warum das zählt
€300.000 max. Bußgeld · 2 Jahre max. Haft · durchgesetzt durch DGCCRF — Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes. Pflicht zum schriftlichen Vertrag gültig ab 2026-01-01.
So prüfen Sie eine Kampagne nach dem Loi Influenceurs
Vier-Schritte-Workflow nach Loi 2023-451 + Décret 2025-1137 (Schwelle 1.000 € netto für den Schriftvertrag).
Kampagnen-Grunddaten eingeben
Land der Zielgruppe (Frankreich muss enthalten sein, sonst greift das Gesetz nicht), Wohnsitz des Creators, Markenentität, Vergütung, Niche. Die Prüfung löst nur aus, wenn die Zielgruppe ganz oder teilweise französisch ist.
Vertragsklauseln prüfen
Das Tool prüft den Vertrag gegen die Pflichtklauseln: Identifikation der Parteien, Leistungen, Vergütung oder Sachwert, Bildrechte, Pflichtkennzeichnungsklausel und die Schwellenregeln des neuen Décret 2025-1137.
Kennzeichnung des Beitrags prüfen
Vergleicht die Formulierung im Post mit den vom Regulator akzeptierten Versionen: "Publicité", "Collaboration commerciale" oder "Partenariat rémunéré" — am Anfang des Posts und ab dem ersten Frame sichtbar.
Verdikt und Fix-Liste ablesen
Sie erhalten ein Verdikt konform / kleinere Lücken / blockierende Lücken, die genauen fehlenden Klauseln, die empfohlene Formulierung, und Verweise auf die Artikel der Loi 2023-451 plus Légifrance-Link.
Wer braucht dieses Audit
Jede Marke — französisch oder ausländisch — die eine bezahlte Influencer-Kampagne mit französischer Zielgruppe durchführt. Das Gesetz gilt unabhängig vom Sitz der Marke oder des Creators. Wenn das Publikum in Frankreich ist, gilt französisches Recht.
Häufige Lücken: fehlender Schriftvertrag über 1.000 € HT, rein englische Kennzeichnung, nicht in Euro bewertete Sachleistungen, fehlende IP-Klauseln, fehlende Benennung eines EU-Vertreters für Nicht-EU-Akteure (Art. 9, Ordonnance 2024-978), Werbung für die in Art. 4 verbotenen Kategorien.
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Wann tritt die Schriftform-Pflicht in Kraft?
1. Januar 2026 — per Décret n° 2025-1137 vom 28. November 2025, das Artikel 8 der Loi 2023-451 (in der Fassung der Ordonnance 2024-978) umsetzt. Ab diesem Datum muss jede kommerzielle Influencer-Partnerschaft mit einem jährlichen Gesamtwert über 1.000 € HT (Bar + Marktwert der Sachleistungen) ein schriftlicher Vertrag mit den Pflichtklauseln sein. Ohne diese Klauseln ist der Vertrag nichtig — die Marke verliert alle Nutzungsrechte am Inhalt.
Was zählt zur 1.000 € HT-Schwelle?
Bargeldvergütung UND Marktwert kostenloser Produkte, Dienstleistungen, Reisen oder Erlebnisse.
Ich bin eine US-Marke — gilt das Gesetz für mich?
Ja, wenn Ihre Kampagne ein französisches Publikum anspricht. Das Gesetz gilt ausdrücklich für Nicht-EU-Marken; diese müssen zudem einen rechtlichen Vertreter in der EU benennen.
Ist der Influencer oder die Marke verantwortlich?
Beide. Die Loi schafft parallele Pflichten. Beide können einzeln sanktioniert werden.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Operative Leitlinien auf Basis öffentlich verfügbarer Regulierungstexte. Vor Start mit qualifiziertem französischem Anwalt validieren.
Primärquellen
Jede Aussage in diesem Tool ist an die zugrundeliegende Regelung oder Branchenquelle gebunden. Öffnen Sie einen Link, um das Original zu lesen.
- → Loi n° 2023-451 du 9 juin 2023 (Légifrance — texte original)
- → Ordonnance n° 2024-978 du 6 novembre 2024 (Légifrance)
- → Décret n° 2025-1137 du 28 novembre 2025 (Légifrance — seuil 1 000 € HT)
- → DGCCRF — Direction Générale de la Concurrence (autorité de contrôle)
- → Service-Public.gouv.fr — guidance Loi Influenceurs
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