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Sie führen eine Kampagne mit Zielgruppe in Deutschland durch? Diese Seite zeigt die genauen Regeln der lokalen Aufsichtsbehörde — die empfohlene Formulierung, ihre Platzierung, akzeptable Alternativen und ausdrücklich abgelehnte Varianten.
Verwenden Sie den Generator unten, um Plattform und Kooperationsart auszuwählen. Die Ausgabe ist die Kennzeichnung, die wörtlich am Anfang der Caption stehen soll. Klicken Sie auf ein Element, um es zu kopieren.
Plattform
Art der Zusammenarbeit
Vorgeschriebene Kennzeichnung
Werbung
Ebenfalls akzeptabel
✗ NICHT akzeptabel
Platzierung
⚠ Sanktionen bei Verstoß
Verstöße gegen § 5a UWG werden von Wettbewerbsverbänden zivilrechtlich durchgesetzt. Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Vertragsstrafen sind die typischen Folgen. Die Wettbewerbszentrale betreibt aktiv Verfahren gegen nicht-konforme Influencer und Marken; Streitwerte regelmäßig im fünfstelligen Bereich.
OLG / Wettbewerbszentrale / Landesmedienanstalten · 2024
Germany requires explicit German-language disclosure of any paid promotional content under §5a Abs. 4 + §5a Abs. 6 UWG (2022 amendment) and §22(1) Medienstaatsvertrag (MStV). The 5th MStV amendment effective 1 October 2024 aligns the framework with the EU Digital Services Act. The Wettbewerbszentrale (Centre Against Unfair Competition) and the Landesmedienanstalten actively monitor and pursue non-compliant influencers. Generic English hashtags (#ad, #sponsored) are not recognised as sufficient by German courts.
Nein — die örtliche Aufsichtsbehörde (OLG / Wettbewerbszentrale / Landesmedienanstalten) lehnt ausschließlich englische Hashtags ausdrücklich ab. Die Kennzeichnung muss in der Landessprache erfolgen.
UWG §5a (2022 amendment) + Medienstaatsvertrag §22 (5th amendment effective 1 October 2024) (2024), durchgesetzt von OLG / Wettbewerbszentrale / Landesmedienanstalten.
Ja. Empfohlene Formulierung: Werbung.