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Erstellen Sie in Sekunden eine konforme Rechnung — grenzüberschreitendes B2B-Reverse-Charge, Sachleistungs-Bewertung, Kleinunternehmer-Hinweise (§19 UStG / Art. 293 B / regime forfettario) und Factur-X-Kompatibilität für die französische E-Invoicing-Pflicht 2026.
Ihre Daten (Creator)
Marken-Daten (Kunde)
Marke ist registriertes Unternehmen (B2B)
Leistungsbeschreibung
Erstellte Rechnung
INVOICE / FACTURE — 2026-001 Date: 2026-07-12 FROM: [Your name] [Your address] France TO: [Brand name] [Brand address] Germany LINE ITEMS: Influencer marketing service 1000.00 € Net total: 1000.00 € VAT (0%): 0.00 € Total: 1000.00 € Legal mention: Reverse charge — VAT to be accounted for by the recipient (Article 196 of Directive 2006/112/EC). Legal basis: Article 44 (B2B place of supply rule) and Article 196 (reverse charge) of Directive 2006/112/EC. --- Allgemeine Leitlinien basierend auf der EU-MwSt-Richtlinie (2006/112/EG), nationalen Steuergesetzen für Kleinunternehmer-Befreiungen und der französischen Factur-X-Reform 2026. Konkrete Pflichten hängen von Ihrer USt-Registrierung und der VIES-validierten USt-ID der Marke ab. Vor Rechnungsstellung mit qualifiziertem Steuerberater abklären.
Fünf Eingaben (Ihre Daten, Marken-Daten, Beträge, Land, Sachleistung) erzeugen eine kopierfertige Rechnung mit dem richtigen Rechtshinweis.
Name, Adresse, Land, USt-ID falls registriert. Tool erkennt Kleinunternehmer-Schwelle und gibt korrekte Klausel aus.
Firmenname, Adresse, Land, USt-ID. B2B/B2C wählen — nur B2B mit gültiger VIES-USt-ID triggert Reverse-Charge.
Leistungsbeschreibung und Betrag. Separate Zeilen für Sachleistungen zum Marktwert.
Tool fügt korrekten Hinweis ein — Reverse-Charge Art. 196, §19 UStG, etc.
Block kopieren oder Factur-X-XML-Stub für französisches E-Invoicing.
Das Tool kombiniert vier Datenquellen: nationale USt-Sätze und Reverse-Charge-Logik aus der EU-MwSt-Richtlinie 2006/112/EG (Art. 44, 45, 196); Kleinunternehmer-Hinweise aus den nationalen Steuergesetzen (§19 UStG für Deutschland; Art. 293 B CGI für Frankreich; regime forfettario L. 190/2014 für Italien); Sachleistungs-Bewertung zum Marktwert — die in der EU einheitliche Regel.
Die Ausgabe ist zweifach: ein kopierfertiger Rechnungsblock in Ihrer Sprache und ein herunterladbares strukturiertes Format. Für französische Kampagnen, die nach dem 1. September 2026 abgerechnet werden, gibt das Tool einen Factur-X-konformen XML-Stub aus.
Dies ist allgemeine Anleitung, keine Rechtsberatung. Vor jeder grenzüberschreitenden Rechnung mit einem Steuerberater abklären — die USt-Nummer der Marke muss via VIES validiert werden.
Spar dir die kalte Akquise. Collabios verifiziert jeden Creator vor der Suchaufnahme — Land, Nische, Audience-Qualität, Brand Safety.
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