EU-Influencer-Rechnungsgenerator (2026)
Erstellen Sie in Sekunden eine konforme Rechnung — grenzüberschreitendes B2B-Reverse-Charge, Sachleistungs-Bewertung, Kleinunternehmer-Hinweise (§19 UStG / Art. 293 B / regime forfettario) und Factur-X-Kompatibilität für die französische E-Invoicing-Pflicht 2026.
Ihre Daten (Creator)
Marken-Daten (Kunde)
Marke ist registriertes Unternehmen (B2B)
Leistungsbeschreibung
Erstellte Rechnung
INVOICE / FACTURE — 2026-001 Date: 2026-08-19 FROM: [Your name] [Your address] France TO: [Brand name] [Brand address] Germany LINE ITEMS: Influencer marketing service 1000.00 € Net total: 1000.00 € VAT (0%): 0.00 € Total: 1000.00 € Legal mention: Reverse charge — VAT to be accounted for by the recipient (Article 196 of Directive 2006/112/EC). Legal basis: Article 44 (B2B place of supply rule) and Article 196 (reverse charge) of Directive 2006/112/EC. --- Allgemeine Leitlinien basierend auf der EU-MwSt-Richtlinie (2006/112/EG), nationalen Steuergesetzen für Kleinunternehmer-Befreiungen und der französischen Factur-X-Reform 2026. Konkrete Pflichten hängen von Ihrer USt-Registrierung und der VIES-validierten USt-ID der Marke ab. Vor Rechnungsstellung mit qualifiziertem Steuerberater abklären.
So erstellen Sie eine konforme EU-Influencer-Rechnung
Fünf Eingaben (Ihre Daten, Marken-Daten, Beträge, Land, Sachleistung) erzeugen eine kopierfertige Rechnung mit dem richtigen Rechtshinweis.
Eigene Daten eingeben
Name, Adresse, Land, USt-ID falls registriert. Tool erkennt Kleinunternehmer-Schwelle und gibt korrekte Klausel aus.
Marken-Daten eingeben
Firmenname, Adresse, Land, USt-ID. B2B/B2C wählen — nur B2B mit gültiger VIES-USt-ID triggert Reverse-Charge.
Positionen hinzufügen
Leistungsbeschreibung und Betrag. Separate Zeilen für Sachleistungen zum Marktwert.
Rechtshinweis prüfen
Tool fügt korrekten Hinweis ein — Reverse-Charge Art. 196, §19 UStG, etc.
Kopieren oder herunterladen
Block kopieren oder Factur-X-XML-Stub für französisches E-Invoicing.
So funktioniert der Rechnungsgenerator
Das Tool kombiniert vier Datenquellen: nationale USt-Sätze und Reverse-Charge-Logik aus der EU-MwSt-Richtlinie 2006/112/EG (Art. 44, 45, 196); Kleinunternehmer-Hinweise aus den nationalen Steuergesetzen (§19 UStG für Deutschland; Art. 293 B CGI für Frankreich; regime forfettario L. 190/2014 für Italien); Sachleistungs-Bewertung zum Marktwert — die in der EU einheitliche Regel.
Die Ausgabe ist zweifach: ein kopierfertiger Rechnungsblock in Ihrer Sprache und ein herunterladbares strukturiertes Format. Für französische Kampagnen, die nach dem 1. September 2026 abgerechnet werden, gibt das Tool einen Factur-X-konformen XML-Stub aus.
Dies ist allgemeine Anleitung, keine Rechtsberatung. Vor jeder grenzüberschreitenden Rechnung mit einem Steuerberater abklären — die USt-Nummer der Marke muss via VIES validiert werden.
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Warum ein separater Rechnungsgenerator zusätzlich zum USt-Rechner?
Wie werden Sachleistungen bewertet?
Erfüllt das Tool die französische Factur-X-Pflicht 2026?
Ich bin unter der Kleinunternehmer-Schwelle — soll ich es trotzdem nutzen?
Ist die Rechnung rechtlich gültig?
Primärquellen
Jede Aussage in diesem Tool ist an die zugrundeliegende Regelung oder Branchenquelle gebunden. Öffnen Sie einen Link, um das Original zu lesen.
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