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EU Influencer-USt-Rechner

Kostenloser Rechner zur Bestimmung der USt-Behandlung einer Influencer-Marketing-Rechnung in der EU. Behandelt EU-internen Reverse-Charge, B2B vs B2C und Dienstleistungen von/zu Nicht-EU-Ländern — mit dem exakten Rechnungsvermerk und der Rechtsgrundlage.

Aktualisiert 2026-05-17Quellen zitiertKostenlos · ohne AnmeldungGeprüft von Ghassen Daoud

Land des Creators

Frankreich (20%)
​

Land der Marke

Deutschland (19%)
​

Marke ist ein registriertes Unternehmen (B2B)

Nettobetrag

EUR

​

USt-Behandlung

Netto

1.000 EUR

USt (0%)

0 EUR

Brutto

1.000 EUR

Rechnungsvermerk

Reverse charge — VAT to be accounted for by the recipient (Article 196 of Directive 2006/112/EC).

Warum diese Behandlung gilt

Cross-border B2B supply of services inside the EU. Under Article 196 of the VAT Directive, the place of supply is the brand's country and the brand self-accounts for the VAT (reverse charge). The influencer issues an invoice with no VAT and the reverse-charge note. Both parties must hold valid VAT numbers and the influencer should verify the brand's number via VIES.

Rechtsgrundlage

Article 44 (B2B place of supply rule) and Article 196 (reverse charge) of Directive 2006/112/EC.

ⓘ Allgemeine Leitlinien basierend auf der EU-MwSt-Richtlinie (2006/112/EG) und Standardsätzen 2026. Konkrete Pflichten hängen von Ihrer USt-Registrierung und den Regeln des jeweiligen EU-Staates ab. Vor Rechnungsstellung mit qualifiziertem Steuerberater abklären.
Auf einen Blick

Grenzüberschreitende Influencer-Rechnungsstellung in der EU folgt 2026 drei Regeln. (1) Nach §3a Abs. 2 UStG (Umsetzung Art. 44 MwSt-Richtlinie 2006/112/EG) liegt der Leistungsort bei B2B im Empfängerland — ein deutscher Creator rechnet eine EU-Marke mit gültiger USt-IdNr. ohne Umsatzsteuer ab, Umkehrung der Steuerschuld nach §13b UStG (Art. 196 MwSt-Richtlinie). (2) Die USt-IdNr. muss über das BZSt-Bestätigungsverfahren bzw. VIES geprüft werden, und der Vermerk `Reverse Charge / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Art. 196 MwSt-RL 2006/112/EG` muss auf der Rechnung stehen. (3) B2C-Leistungen über 10.000 € jährlich nutzen das OSS-Verfahren mit Empfängerland-Steuersatz. Kleinunternehmer nach §19 UStG (Reform 2024: bis 25.000 € Vorjahresumsatz UND voraussichtlich nicht über 100.000 € im laufenden Jahr — Stand 2026, Quelle: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) sind von der USt befreit. Die Werbekennzeichnungspflicht nach UWG §5a Abs. 6 bleibt davon unberührt. Der Collabios-Rechner liefert Satz, Rechtsartikel und Rechnungsvermerk — für Creator, die korrekt fakturieren, und Marken, die ihren Creator-Status prüfen. Kostenlos.

Quellen: MwSt-Richtlinie 2006/112/EG Art. 196; UStG §3a + §13b + §19; BZSt-Bestätigungsverfahren / VIES; UWG §5a Abs. 6 Kennzeichnungspflicht
GD

Geprüft von Ghassen Daoud · Founder & Managing Director, Collabios

Aktualisiert am 2026-05-17

So bestimmen Sie die USt-Behandlung

Vier-Schritte-Workflow für Satz, Rechtsgrundlage und genaue Rechnungshinweise.

  1. Lieferanten- und Kundenländer wählen

    EU-Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU. Die Kombination entscheidet, ob das Reverse-Charge-Verfahren greift, ob es eine innergemeinschaftliche Leistung ist oder ob das One-Stop-Shop-System ins Spiel kommt.

  2. B2B oder B2C festlegen und USt-IDs prüfen

    B2B: beide Parteien müssen VIES-validierte USt-IDs haben. B2C: das Land des Kunden bestimmt den Satz. Das Tool markiert fehlende oder ungültige IDs.

  3. Leistungsbetrag und -art eingeben

    Digitale Leistung, Auftritt, IP-Lizenz oder körperliche Ware. Jede Variante folgt einer anderen Ortsregel nach Art. 44–58 der MwSt-Richtlinie.

  4. USt-Behandlung und Rechnungshinweise ablesen

    Sie erhalten den anzuwendenden Satz (oder Nullsatz mit Reverse Charge), den auf der Rechnung zu zitierenden Rechtsartikel ("Reverse Charge — Art. 196 MwSt-Richtlinie") und eine kopierfertige Rechnungszeile.

Wie der Rechner entscheidet

Influencer-Dienstleistungen unterliegen der allgemeinen B2B-Ortsregel der MwSt-Richtlinie (Artikel 44) — die Leistung ist dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte bedeutet das Reverse-Charge (Artikel 196).

Beide Parteien benötigen gültige USt-IDs. Der Influencer sollte die ID der Marke vor Anwendung über VIES prüfen.

Für Nicht-EU-Kunden ist die Leistung normalerweise außerhalb des EU-Mehrwertsteuerrechts.

USt in Ihrer Rate-Card einplanen
Ghassen Daoud
Ghassen Daoud

Gründer, Collabios

Creator vergessen regelmäßig, die Umsatzsteuer in ihre Rate-Card zu integrieren. Wenn Sie einen Service für 100 € berechnen, ohne den USt-Satz Ihres Landes, Sozialabgaben und Einkommensteuer zu berücksichtigen, kann das, was Sie tatsächlich behalten, ein Drittel davon sein. Bauen Sie die USt vom ersten Tag in die Rate ein — entdecken Sie den Fehlbetrag nicht erst am Jahresende.

Das französische Factur-X-Mandat ab September 2026, die italienischen E-Rechnungs-Anforderungen, der EU-weite Rollout danach — keiner hat eine universelle Antwort. Wir arbeiten mit Creator in 30+ europäischen Ländern; jedes hat eigene Gesetze. Nutzen Sie das Collabios-USt-Tool, um das Framework zu lernen, und bringen Sie die Details zu Ihrem lokalen Steuerberater oder Anwalt.

FAQ

Ich bin französischer Creator und stelle einer deutschen Marke 1.000 € in Rechnung. Berechne ich USt?

Wenn die deutsche Marke ein registriertes Unternehmen mit gültiger deutscher USt-ID (DE...) ist und Sie diese über VIES prüfen, nein — Rechnung ohne französische USt mit Reverse-Charge-Hinweis. Die Marke führt deutsche USt (19%) im Selbstbehalt ab.

Was bei einem US-Kunden?

Außerhalb der EU-USt-Sphäre. Rechnung ohne EU-USt.

Muss ich jede USt-ID über VIES prüfen?

Ja für innergemeinschaftliches Reverse-Charge. Screenshot der erfolgreichen Prüfung archivieren.

Ich bin Privatperson — gilt Reverse-Charge?

Nein. Reverse-Charge ist B2B. Bei B2C berechnet der Creator die USt seines Heimatlandes.

Ist das Steuerberatung?

Nein. Allgemeine Orientierung. Vor Rechnungsstellung mit qualifiziertem Steuerberater abklären.

Primärquellen

Jede Aussage in diesem Tool ist an die zugrundeliegende Regelung oder Branchenquelle gebunden. Öffnen Sie einen Link, um das Original zu lesen.

  • → EU VAT Directive 2006/112/EC (consolidated, EUR-Lex)
  • → VIES — EU VAT number validation (European Commission)
  • → VAT rules and rates by EU member state (European Commission)
  • → Article 196 (reverse charge) — Directive 2006/112/EC Article 196

Vertiefung

Der vollständige Leitfaden: EU-Influencer-USt grenzüberschreitend erklärt

Reverse-Charge-Mechanik, wann sich in einem anderen Land registrieren, OSS vs. IOSS, und die genauen Rechnungshinweise.

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