EU Influencer-USt-Rechner
Kostenloser Rechner zur Bestimmung der USt-Behandlung einer Influencer-Marketing-Rechnung in der EU. Behandelt EU-internen Reverse-Charge, B2B vs B2C und Dienstleistungen von/zu Nicht-EU-Ländern — mit dem exakten Rechnungsvermerk und der Rechtsgrundlage.
Land des Creators
Land der Marke
Marke ist ein registriertes Unternehmen (B2B)
Nettobetrag
EUR
USt-Behandlung
Netto
1.000 EUR
USt (0%)
0 EUR
Brutto
1.000 EUR
Warum diese Behandlung gilt
Cross-border B2B supply of services inside the EU. Under Article 196 of the VAT Directive, the place of supply is the brand's country and the brand self-accounts for the VAT (reverse charge). The influencer issues an invoice with no VAT and the reverse-charge note. Both parties must hold valid VAT numbers and the influencer should verify the brand's number via VIES.
Rechtsgrundlage
Article 44 (B2B place of supply rule) and Article 196 (reverse charge) of Directive 2006/112/EC.
So bestimmen Sie die USt-Behandlung
Vier-Schritte-Workflow für Satz, Rechtsgrundlage und genaue Rechnungshinweise.
Lieferanten- und Kundenländer wählen
EU-Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU. Die Kombination entscheidet, ob das Reverse-Charge-Verfahren greift, ob es eine innergemeinschaftliche Leistung ist oder ob das One-Stop-Shop-System ins Spiel kommt.
B2B oder B2C festlegen und USt-IDs prüfen
B2B: beide Parteien müssen VIES-validierte USt-IDs haben. B2C: das Land des Kunden bestimmt den Satz. Das Tool markiert fehlende oder ungültige IDs.
Leistungsbetrag und -art eingeben
Digitale Leistung, Auftritt, IP-Lizenz oder körperliche Ware. Jede Variante folgt einer anderen Ortsregel nach Art. 44–58 der MwSt-Richtlinie.
USt-Behandlung und Rechnungshinweise ablesen
Sie erhalten den anzuwendenden Satz (oder Nullsatz mit Reverse Charge), den auf der Rechnung zu zitierenden Rechtsartikel ("Reverse Charge — Art. 196 MwSt-Richtlinie") und eine kopierfertige Rechnungszeile.
Wie der Rechner entscheidet
Influencer-Dienstleistungen unterliegen der allgemeinen B2B-Ortsregel der MwSt-Richtlinie (Artikel 44) — die Leistung ist dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte bedeutet das Reverse-Charge (Artikel 196).
Beide Parteien benötigen gültige USt-IDs. Der Influencer sollte die ID der Marke vor Anwendung über VIES prüfen.
Für Nicht-EU-Kunden ist die Leistung normalerweise außerhalb des EU-Mehrwertsteuerrechts.
Jetzt einen Creator zu diesem Preis finden
Spar dir die kalte Akquise. Collabios verifiziert jeden Creator vor der Suchaufnahme — Land, Nische, Audience-Qualität, Brand Safety.
Verifizierte europäische Creator →FAQ
Ich bin französischer Creator und stelle einer deutschen Marke 1.000 € in Rechnung. Berechne ich USt?
Was bei einem US-Kunden?
Muss ich jede USt-ID über VIES prüfen?
Ich bin Privatperson — gilt Reverse-Charge?
Ist das Steuerberatung?
Primärquellen
Jede Aussage in diesem Tool ist an die zugrundeliegende Regelung oder Branchenquelle gebunden. Öffnen Sie einen Link, um das Original zu lesen.
Verwandte Tools
Von Collabios · Der europäische Influencer-Marktplatz
Verifizierte europäische Creator →