Loi Influenceurs (2023-451) Vollständiger Leitfaden: Ausgabe 2026
Frankreich hat das strengste Influencer-Marketing-Gesetz der EU, und es hat sich seit 2023 dreimal geändert. Hier ist das vollständige Bild 2026 — was Pflicht ist, was verboten ist, und welche Strafen tatsächlich verhängt wurden.

Warum Frankreichs Gesetz auch nicht-französische Marken betrifft
Loi 2023-451 vom 9. Juni 2023 — universell Loi Influenceurs genannt — schuf das strengste Influencer-Marketing-Regime der EU. Das Gesetz gilt für jede Kampagne, die ein französisches Publikum anvisiert, unabhängig davon, wo der Creator lebt oder wo die Marke ihren Sitz hat. Eine spanische Marke mit einem belgischen Creator für ein französisches Publikum ist vollständig im Geltungsbereich.
Das Gesetz wurde seit Inkrafttreten zweimal überarbeitet. Ordonnance 2024-978 vom 6. November 2024 vereinfachte einige Bestimmungen. Décret 2025-1137 vom 28. November 2025 fügte eine Schriftvertrags-Schwelle von 1.000 € netto hinzu.
Vergleich zum deutschen Regulierungsrahmen. In Deutschland ist die Werbekennzeichnung durch das UWG §5a (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt, mit Operationalisierung durch das BGH-Urteil I ZR 90/20 (Cathy-Hummels-Verfahren, 2021): die Mention «Werbung» oder «Anzeige» muss explizit im Caption-Text stehen, das alleinige Plattform-Tag «Bezahlte Partnerschaft» reicht nicht aus. Anders als die französische Loi 2023-451 gibt es in Deutschland keine monetäre Schwelle — die UWG-Pflicht gilt ab dem ersten Euro Werbeleistung (oder ab dem Marktwert eines Produkt-Geschenks). Die Wettbewerbszentrale e.V. (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) ist das wichtigste Durchsetzungsorgan — sie spricht Abmahnungen gegen Marken und Creator aus. Für deutsche Marken, die mit französischen Creator zusammenarbeiten: Beide Regimes müssen erfüllt werden — Schriftvertrag über 1.000 € (Loi Influenceurs) UND klare Werbekennzeichnung im Caption (UWG §5a + BGH I ZR 90/20). Aufbewahrungspflicht 10 Jahre gemäß § 147 AO. Für Reverse-Charge-Zahlungen an EU-Creator: § 13b UStG mit Rechnungsvermerk «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers».
Dieser Leitfaden geht das Gesetz Artikel für Artikel durch. Für ein interaktives Audit Ihrer Kampagne siehe unseren kostenlosen Loi-Influenceurs-Compliance-Checker.
Wer gilt als Influencer nach dem Gesetz
Ghassen Daoud, Collabios-Gründer, beobachtet: der weitreichendste Punkt, den deutsche Marken bei der Loi 2023-451 übersehen, ist die territoriale Reichweite. Marken lesen sie konsequent als "nur für französische Creator". Tatsächlich ist sie audience-basiert — eine deutsche DTC-Marke, die einen Wiener Creator mit 35 % französischem Instagram-Publikum bucht, fällt ab Go-live vollständig unter das Gesetz, mit gesamtschuldnerischer Haftung bis 300.000 €. Diesen Irrtum sehen wir häufiger als jeden anderen beim Onboarding deutscher Marken auf den europäischen Markt — deshalb filtert unsere Matching-Schicht nach Audience-Land, nicht nach Creator-Wohnsitz.
Artikel 1 definiert breit: jede natürliche oder juristische Person, die gegen Vergütung oder Sachleistung ihre Bekanntheit bei ihrem Publikum mobilisiert, um online über Waren, Dienstleistungen oder eine beliebige Sache zu kommunizieren. Bewusst weit gefasst: kein Follower-Schwellenwert, Gifting-Deals zählen, nicht-produktbezogene Inhalte ebenfalls.
Territorialer Geltungsbereich (durch die Ordonnance Nr. 2024-978 vom 6. November 2024 erweitert, publikumsbasiert): Gesetz gilt, wann immer der Inhalt auf französisches Publikum abzielt, unabhängig vom Wohnsitz des Influencers oder Sitz der Marke.
Audience-Targeting-Test: objektive Indikatoren — Sprache, Länderverteilung der Follower, Hashtags, Geo-Targeting bezahlter Verstärkung.
Verbotene Kategorien
Artikel 4 verbietet Influencer-Promotion bestimmter Kategorien direkt:
- Schönheitschirurgie (außer Zahn- und Implantatprothesen).
- Bestimmte Medizinprodukte und ästhetische Behandlungen.
- Sportwetten und Glücksspiel außerhalb streng regulierter Sub-Kategorien.
- Krypto-Asset-Dienste von Nicht-PSAN-registrierten Anbietern.
- Bestimmte nicht-AMF/ACPR-regulierte Finanzprodukte.
- Tabak, E-Zigaretten mit Nikotin, Alkohol (unter Loi-Évin-Beschränkungen).
- Tierschutz-Inhalte mit verbotenen Handlungen.
Promotion dieser Kategorien: höchste Strafstufe — strafrechtliche Haftung bis 7 Jahre und 300.000 € Bußgeld.
Pflichtkennzeichnung und exakte Formulierung
Artikel 5: Kennzeichnung der kommerziellen Natur Pflicht für jeden gesponserten Inhalt mit französischem Publikum. Muss:
- Französisch sein.
- Regulator-getestete Formulierung: "Publicité", "Collaboration commerciale", oder "Partenariat rémunéré".
- Am Anfang des Posts platziert.
- Ab erstem Frame im Video sichtbar.
- Auf dem Profil mindestens ein Jahr aufbewahrt.
Generische englische Tags allein nicht konform. DGCCRF hat Creator sanktioniert, die nur englische Tags verwendeten.
Pflicht-Schriftvertrag (Décret 2025-1137)
Décret 2025-1137 vom 28. November 2025 führte die 1.000-€-netto-Schwelle ein. Darüber — pro Creator, pro Marke, pro Kampagne — Schriftvertrag mit Pflichtklauseln:
- Parteienidentifikation.
- Beschreibung der Leistungen.
- Vergütung oder Sachwert in monetären Begriffen.
- Bildrechte (Umfang, Territorium, Dauer).
- Pflichtkennzeichnungsklausel.
- Aufbewahrungsklausel mindestens ein Jahr.
- Liste der Kampagnen-Kategorien.
- Kündigungsgründe und Kündigungsfristen.
Unter 1.000 € nicht streng erforderlich, aber Kennzeichnungspflicht gilt weiterhin. Marktstandard 2026: Schriftvertrag bei jeder Kampagne unabhängig vom Wert.
Strafen und bisherige Durchsetzung
Artikel 8: bis 300.000 € Bußgeld plus strafrechtliche Haftung bis 2 Jahre für Standard-Verstöße, eskalierend auf 7 Jahre bei verbotenen Kategorien. Marke und Vermittlungsagentur können gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.
DGCCRF führt. Öffentliche Durchsetzungsmaßnahmen seit Inkrafttreten umfassen mehrere fünfstellige Bußgelder für unregistrierte Krypto-Promotion, öffentliche Mahnungen in Beauty- und Diät-Niches, gemeinsame Maßnahmen mit AMF, und eine laufende Strafverfolgung gegen einen Celebrity-Creator.
Trend 2025-2026: breitere Reichweite — DGCCRF erfasst jetzt routinemäßig Micro-Tier-Creator (10K-100K), nicht nur Celebrities.
Wie Sie Ihre Kampagne vor Go-Live prüfen
Vier Schritte:
1. Audience-Targeting-Test bestätigen. Ist Frankreich tatsächlich in der Zielgruppe? Unter 30% französische Audience gilt das Gesetz typisch nicht.
2. Kategorie gegen Verbotsliste prüfen. Wenn verboten, kann die Kampagne nicht laufen.
3. Vertrag gegen Pflichtklauseln auditieren. Über 1.000 € netto müssen die acht Pflichtklauseln vorhanden sein.
4. On-Post-Kennzeichnung auditieren. Die tatsächliche Formulierung muss einer der Optionen entsprechen.
Der Compliance-Checker automatisiert diese vier Schritte und gibt ein Verdikt zurück.
FAQ
Gilt die Loi Influenceurs für nicht-französische Marken?
Ja. Das Gesetz gilt für jede Kampagne, die ein französisches Publikum anvisiert, unabhängig vom Sitz der Marke oder Wohnsitz des Creators.
Ist Schriftvertrag wirklich für kleine Kampagnen erforderlich?
Über 1.000 € netto pro Creator pro Marke pro Kampagne ja — Décret 2025-1137. Darunter nicht streng erforderlich, aber Kennzeichnungspflicht gilt weiterhin.
Welche Kategorien sind direkt verboten?
Schönheitschirurgie (mit Ausnahmen), bestimmte Medizinprodukte, Sportwetten/Glücksspiel außer regulierten Sub-Kategorien, Krypto von Nicht-PSAN-Anbietern, bestimmte nicht-AMF/ACPR-Finanzprodukte, Tabak, E-Zigaretten mit Nikotin.
Welche Kennzeichnungsformulierung ist akzeptabel?
"Publicité", "Collaboration commerciale", oder "Partenariat rémunéré" auf Französisch, am Anfang des Posts und ab erstem Frame im Video sichtbar.
Was sind die Strafen?
Bis 300.000 € Bußgeld plus strafrechtliche Haftung bis 2 Jahre, eskalierend auf 7 Jahre bei verbotenen Kategorien. Marke und Vermittlungsagentur können gesamtschuldnerisch haftbar sein.


