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Die 1.000-Euro-Regel: Was die Loi Influenceurs 202...

Branchentrends

Die 1.000-Euro-Regel: Was die Loi Influenceurs 2026 unterschreiben lässt

Eine einfache Schwelle mit schweren Folgen. Décret 2025-1137 vom 28. November 2025 hat die Loi Influenceurs operationalisiert: über 1.000 € netto pro Jahr und Partnerschaft wird ein schriftlicher Vertrag Pflicht.

Ghassen Daoud

Ghassen Daoud

Founder & Managing Director, Collabios
Founder & Managing Director, Collabios
16. Mai 2026 · 9 Min. LesezeitZuletzt überprüft: 3. Juli 2026
Die 1.000-Euro-Regel: Was die Loi Influenceurs 2026 unterschreiben lässt
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Auf einen Blick

Das Décret Nr. 2025-1137 vom 28. November 2025, erlassen in Anwendung der Loi 2023-451 vom 9. Juni 2023 (geändert durch die Ordonnance 2024-978 vom 6. November 2024), macht einen schriftlichen Vertrag ab 1.000 € netto HT, kumuliert über 12 Monate, zwischen einer Marke (oder ihrem Agenten) und einem Creator verpflichtend, berechnet durch Addition der Barvergütung und des Marktwerts der Sachleistungen (Produkte, Reisen, Events). Die Schwelle kumuliert jährlich und pro Partnerschaft: drei Posts zu je 400 € netto HT mit demselben Creator = 1.200 € kumuliert = schriftlicher Vertrag für die gesamte Beziehung Pflicht. Ohne schriftlichen Vertrag ist die Partnerschaft rechtlich nichtig und die Marke verliert alle Rechte an den erstellten Inhalten. Elf Pflichtklauseln: vollständige Identität beider Parteien mit SIRET oder SIREN, Vergütung in Euro, Marktbewertung der Sachleistungen, präzise Content-Beschreibung, Urheberrechte (Lizenzumfang, Laufzeit, Territorium), französisches anwendbares Recht und Gerichtsstand in Frankreich, verpflichtende Werbekennzeichnung, verstärkter Schutz für Creator unter 16, ein EU-Rechtsvertreter für Nicht-EU-Marken, ausgeschlossene Produktkategorien und Folgen einer DGCCRF-Rücknahme.

Durchsetzung und Sanktionen. Die DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) ist die Aufsichtsbehörde mit Audit-, Abmahn- und Klagebefugnis. Kumulative Sanktionen: eine Verwaltungsstrafe bis zu 300.000 €, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bei den schwersten Verstößen und gesamtschuldnerische Haftung zwischen der beauftragenden Marke und dem Creator (jeder kann für die Verfehlungen des anderen belangt werden, was die klassische Vertragshaftung grundlegend verändert). Verpflichtende Werbekennzeichnung: "Publicité" oder "Collaboration commerciale" am Anfang der Caption und ab der ersten Sekunde jedes gesponserten Videos, unabhängig vom nativen Paid-Partnership-Tag von Instagram oder Branded Content von TikTok. Rechteübertragung: geregelt durch den Code de la propriété intellectuelle Artikel L131-1 bis L131-7 — die Übertragung muss schriftlich sein und jede Verwertungsart, ihren geografischen Umfang und ihre Dauer angeben; eine pauschale Übertragung künftiger Werke ist nichtig. Kategorieverbote: Schönheitschirurgie und nicht-therapeutische medizinische Eingriffe, Sportwetten und Glücksspiel außerhalb ANJ-lizenzierter Anbieter, bestimmte risikoreiche Finanzprodukte (CFDs, unregulierte Krypto-Assets, binäre Optionen). Die ARPP-Charta (Certificat de l'Influence Responsable) bietet einen von der DGCCRF anerkannten Selbstregulierungsrahmen. Der Collabios-Vertragsgenerator erzeugt die 11 Pflichtklauseln konform zum Décret 2025-1137 automatisch.

Quellen: Légifrance — Loi 2023-451 vom 9. Juni 2023 · Légifrance — Ordonnance 2024-978 vom 6. November 2024 · Légifrance — Décret 2025-1137 vom 28. November 2025 · Code de la propriété intellectuelle Artikel L131-1 bis L131-7 · DGCCRF · ARPP — Certificat de l'Influence Responsable · Autorité Nationale des Jeux (ANJ) · Collabios-Marketplace-Beobachtungen

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Warum 1.000 € netto?

Décret n° 2025-1137 vom 28. November 2025 hat 1.000 € netto pro Jahr und Partnerschaft als Schwelle festgelegt. Darüber wird ein unterzeichneter Vertrag zwischen Marke und Influencer verpflichtend. Geld- und Sachleistungen werden addiert (Sachleistungen zum Marktwert).

Ohne schriftlichen Vertrag ist die Partnerschaft nichtig — die Marke verliert alle Rechte am Content. Der kostenlose Loi-Influenceurs-Audit prüft jede Pflichtklausel.

Hinweis für deutsche Marken: keine vergleichbare Schwelle in Deutschland. Anders als in Frankreich kennt das deutsche UWG §5a keine monetäre Untergrenze für Werbekennzeichnungspflicht — die Pflicht gilt ab dem ersten Euro Vergütung oder Sachleistung. Das wurde durch das BGH-Urteil I ZR 90/20 (Cathy-Hummels-Verfahren, 2021) operationalisiert: «Werbung» oder «Anzeige» muss explizit im Caption-Text stehen, das Plattform-Tag «Bezahlte Partnerschaft» reicht nicht aus. Für deutsche Marken mit französischer Audience oder französischen Creator gelten BEIDE Regelungen kumulativ: UWG §5a-konforme Kennzeichnung im Content UND Schriftvertrag über 1.000 € pro Jahr und Partnerschaft (Décret 2025-1137). Für die Cross-Border-Zahlung an französische Creator gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG mit dem Rechnungsvermerk «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Art. 196 MwSt-Richtlinie 2006/112/EG». Aufbewahrungspflicht 10 Jahre gemäß § 147 AO. Im Streitfall ist die Wettbewerbszentrale e.V. (deutsche Selbstregulierungsinstanz) die erste Anlaufstelle für Marken, die eine vermeintlich nicht-konforme Kampagne abmahnen lassen wollen.

Sanktionen

Bis 300.000 € Bußgeld, Verdopplung bei Wiederholung, bis 2 Jahre Haft für den Creator, "Name and shame" (öffentliche Entschuldigung auf den Kanälen des Creators). Die Marke ist mitverantwortlich.

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FAQ

Gilt die 1.000-€-Schwelle pro Post oder kumulativ?

Kumulativ pro Jahr und Partnerschaft.

Was passiert ohne schriftlichen Vertrag oberhalb der Schwelle?

Vertrag nichtig, bis 300.000 € Bußgeld, Marke mitverantwortlich.

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